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    PostHeaderIcon Die Rechte des Hundes

    Richtlinien für den artgemäßen Umgang mit dem Hund

    Die Rechte des Hundes wurden in zwei CANIS-Workshops unter Mitwirkung von Dr. Erik Zimen erarbeitet.

    Zunächst beleuchtete man das Tier Hund von allen Seiten und leitete daraus seine Bedürfnisse ab. Unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Aspekte wurden dann die Rechte des Hundes entworfen.

    PostHeaderIcon Präambel

    Der Hund stammt vom Wolf ab. Er hat wölfische Wesensmerkmale und Bedürfnisse.

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    PostHeaderIcon Artikel 1: Der Hund hat das Recht auf einen sachkundigen Besitzer

    Ein sachkundiger Besitzer ist informiert über seine wölfische Abstammung und die daraus resultierenden Folgen im Zusammenleben mit seinem Hund.

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    PostHeaderIcon Artikel 2: Der Hund hat das Recht auf dauerhaften sozialen Kontakt zu Menschen und Hunden

    Dieses Recht setzt räumliche Nähe zu den Sozialpartnern voraus.

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    PostHeaderIcon Artikel 3: Der Hund hat das Recht, mit Artgenossen zu spielen

    Im Spiel mit anderen Hunden erwirbt der Hund soziale Kompetenz.

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    PostHeaderIcon Artikel 4: Der Hund hat das Recht auf Verlässlichkeit in den sozialen Beziehungen

    Der Hund ist keine Ware und kein Wegwerfartikel.

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    PostHeaderIcon Artikel 5: Der Hund hat das Recht auf artspezifische Kommunikation

    Hunde kommunizieren ausschließlich nichtsprachlich.

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    PostHeaderIcon Artikel 6: Der Hund hat das Recht auf körperliche Auslastung

    Der Wolf ist ein ausdauernder Traber über weite Strecken.

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    PostHeaderIcon Artikel 7: Der Hund hat das Recht auf freie Bewegung

    Der Hund sollte überwiegend frei, d.h. unangeleint laufen dürfen.

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    PostHeaderIcon Artikel 8: Der Hund hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

    Alle Arten von Quälereien und Misshandlungen sind ohne Ausnahme unzulässig.

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    PostHeaderIcon Artikel 9: Der Hund hat das Recht auf Aufgaben, die seinem Wesen entsprechen

    Bei Gebrauchshunden wie Jagd-, Hüte-, Herdenschutz-, Wach- oder Schlittenhunden muss der Besitzer eine weitgehend anlagegerechte Beschäftigung seines Hundes sicherstellen oder zumindest entsprechende Ersatzbeschäftigungen für seinen Hund organisieren.

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    PostHeaderIcon Artikel 10: Der Hund hat das Recht, durch eigene Erfahrungen zu lernen

    Nichts kann die eigenen Erfahrungen ersetzen, die insbesondere ein junger Hund machen kann.

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    PostHeaderIcon Artikel 11 Der Hund hat das Recht, sich schmutzig zu machen, zu stinken und Flöhe zu bekommen

    Aufgrund der wölfischen Abstammung sind bestimmte Verhaltensweisen und Bedürfnisse vorhanden:

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    PostHeaderIcon Artikel 12: Der Hund hat das Recht auf art- und bedarfsgerechte, abwechslungsreiche Ernährung

    Hunde haben ein grosses Ernährungsspektrum, dazu gehören u.a. Aas, Essensreste, Knochen, Schlachtabfälle oder Exkremente.

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    PostHeaderIcon Schluss

    Der Hund ist ein Hund! Gleichwohl läuft er in unserer Gesellschaft Gefahr, nur noch an den menschlichen Ansprüchen gemessen zu werden.

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