Mahnwache für die verstorbenen und noch verbliebenen Hunde in der Tierhilfe Sustrum-Moor. Termin: Samstag, 17.12.2011; 13 Uhr (ca. 1 Std.), Neusustrumer Str. 1, 49762 Sustrum-Moor. Grablichter mit Aufdruck der toten und vergessenen Hunde werden vor dem Eingangstor zum Gedenken aufgestellt (Grablichter werden gestellt).

Diese Versammlung unter freiem Himmel am Samstag, 17.12.2011 zum Thema: "Mahnwache für verstorbene und noch verbliebene Hunde" wurde durch den Landkreis Emsland am 19.12.2011 bestätigt.

Das Amtsgericht Papenburg hat mit Beschluß vom 14.12.2011 ( 20 C 1121/11) den Antrag der Adelheid Jakob, Neusustrumerstr. 1 , 49762 Sustrum-Moor auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Die angekündigte Mahnwache ist als kritische und überspitzte Auseinandersetzung mit der Arbeit der Antragstellerin und mit der Frage zu ihrer Tierhaltung und des Tierschutzes als Versammlung durch Art. 5 Abs. 2 Grundgesetz gedeckt ( vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 2003, 238, OLG München NJW-RR 2006, 328.

Wir vertreten als Anwaltskanzlei die Initiatoren der Mahnwache.