Die Maßnahmen der Europäischen Kommission auf dem Gebiet des Tierschutzes beruhen auf der Erkenntnis, dass Tiere empfindungsfähige Lebewesen sind.
Generelles Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Tieren keine vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Tierbesitzer und -halter haben tierschützerische Mindestanforderungen einzuhalten.
Andererseits verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Rumänien am 26. Juli 2011 zu 9.000 € Schadensersatz in einem konkreten Fall mit dem Hinweis, dass Rumänien das durch Ceaucesu geschaffene Problem der Streunerhunde (maidanezi) nicht in den Griff bekomme.
Nach dem verabschiedeten rumänischen Gesetz können die Kommunen nun aufgrund einer lokalen Entscheidungsfindung kranke oder aggressive herrenlose Streunerhunde nach einer 30-tägigen Wartezeit euthanasieren. Wann ein Hund krank oder aggressiv ist und ob die 30 Tage eingehalten werden, dürfte allgemein schwer nachprüfbar sein. Die Praxis wird es zeigen, ob die angeblichen Rufe "Mörder" von aufgebrachten Tierschützern auf der Zuschauertribüne im rumänischen Parlament berechtigt waren.
Die nationale Legislative wird von einem Zweikammernparlament wahrgenommen, das aus der Abgeordnetenkammer und dem Senat besteht. Der Senat hatte die Gesetzesvorlage bereits 2007 verabschiedet. Die Abgeordnetenkammer hat am 22.11.2011 mit 168 Stimmen, bei immerhin 111 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen das Gesetz gebilligt. Die Abstimmung erfolgte nach monatelangen Korrekturen und Verzögerungen. Tierschützer protestieren seit Jahren gegen dieses Gesetz.
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