Der rumänische Verfassungsgerichtshof hat das Gesetz zur Überarbeitung an die Abgeordnetenkammer zurückgewiesen.

Artikel 7 Abs. 2 regelt die Tötung von Hunden ohne gesundheitliche Indikation. Diese Euthanisierung verstößt gegen die rumänische Verfassung (siehe übersetzte Fassung). Auch Artikel 8, der die Adoption regelt wurde beanstandet.