Der rumänische Verfassungsgerichtshof hat das Gesetz zur Überarbeitung an die Abgeordnetenkammer zurückgewiesen.
Artikel 7 Abs. 2 regelt die Tötung von Hunden ohne gesundheitliche Indikation. Diese Euthanisierung verstößt gegen die rumänische Verfassung (siehe übersetzte Fassung). Auch Artikel 8, der die Adoption regelt wurde beanstandet.
Designed by TechLine IT-Service.
